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Lyoness ist ein verpöntes Schneeballsystem

Laut rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichtes Wien ist das Geschäftsmodell von Lyoness ein verpöntes SCHNEEBALLSYSTEM.

HG Wien 30.11.2015, 1 R 192/14b

Somit gilt das von Lyoness beworbene CASH BACK nicht nur für Ihre Einkäufe, sondern auch für Ihre Zahlungen an Lyoness:

Wenn daher ein Schneeballsystem vorliegt, muss Lyoness selbst CASH BACK leisten, also Ihre Anzahlungen zurückzahlen.

Meine Kanzlei vertritt bzw. vertrat mehr als 2.000 Lyoness-Mitglieder, die in das als „Einkaufsgemeinschaft“ etikettierte System „Lyoness“ Einzahlungen getätigt haben.

Die an Lyoness bezahlten „Anzahlungen auf künftige Einkäufe/Gutscheinbestellungen“ bewegen sich zwischen € 2.000,00 und erreichen sogar Summen von bis zu € 200.000,00. Die Mehrheit der Einzahler kommt aus dem EU-Raum und der Schweiz, allerdings begehren mittlerweile berechtiger Weise bereits Mitglieder aus Ländern fernab der österreichischen „Einkaufsgemeinschaft“, wie Kanada, Myanmar, Australien ihre Einsätze retour.

Es gibt zugunsten der Geschädigten bereits zahlreiche Gerichtsurteile, welche auf Rückzahlung der Einzahlungen lauten. Lyoness muss dabei nicht nur das gesamte Kapital, sondern – weit über dem Bankzinssatz liegende – Zinsen in Höhe von 4% bezahlen und die Kosten des Gerichtsverfahrens ersetzen.

Aber auch auf außergerichtlichem Weg konnten Rückzahlungen für die Mehrzahl der Geschädigten erwirkt werden. Lyoness hat mittlerweile nicht zuletzt auch angesichts des Drucks eines bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens an Geschädigte Rückzahlungen von mehr als 1 Million Euro getätigt.

Sofern Sie selbst eine Rückzahlung Ihrer Einzahlungen bei Lyoness begehren, wird Lyoness vorgeben, erst durch Ihr Schreiben von Ihrer Unzufriedenheit erfahren zu haben und ankündigen, dass Sie mindestens 4 Wochen auf eine Antwort auf Ihr Rückforderungsansinnen warten müssen, da Ihr Anliegen genauestens geprüft werden müsse. Sofern eine Rückzahlung dann nicht ohnehin abgelehnt werden wird, bietet Lyoness erfahrungsgemäß – unberechtigter Weise – nur eine bescheidene Teilzahlung an.

Der angebotene Betrag wird weit unter Ihrer Einzahlung liegen, da der Abzug eines mindestens 25% Kulanzstornos und von angeblich bereits erfolgter Rückzahlungen erfolgt. Kosten eines Rechtsanwalts und Zinsen werden von Lyoness schon grundsätzlich nicht erstattet. Wenn Sie die unberechtigten Abzüge von Lyoness akzeptieren, führt dies nur zu einer weiteren Bereicherung von Lyoness.

Daher sind ein Anschluss als Privatbeteiligter im Ermittlungsverfahren und eine Zivilklage die Mittel der Wahl.

Da es sich also beim Geschäftsmodell Lyoness um ein verpöntes Schneeballsystem handelt, gibt für Mitglieder das Cash Back Prinzip nicht nur für deren Einkäufe, sondern auch für deren Anzahlungen. Lyoness hat die Anzahlungen zurückzuzahlen.

Es konnten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich hohe Summen an Rückzahlungen durchgesetzt werden.

Wenn Sie Ihr Geld zurückfordern wollen, also CASH BACK auch von Lyoness verlangen, kontaktieren Sie meine Kanzlei.

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